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Mit dem Trolley um die Welt – TiCad Flug-Akku erhält patentrechtlichen Schutz (EP3032694B1)

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Altenstadt, November 2017 – Einfach buchen und sicher fliegen. Mit dem Flug-Akku der Manufaktur TiCad ist das seit 2016 sogar mit einem Elektrogolftrolley im Gepäck möglich. Die Innovationskraft der wegweisenden TiCad Erfindung wurde nun auch patentrechtlich anerkannt. Das Europäische Patentamt hat ein Patent auf die Erfindung erteilt. Der Flug-Akku hat es bereits vielen Golfern ermöglicht, sich voll und ganz auf ihren Urlaub zu freuen. Denn: Akkus mit mehr als 100 Wattstunden Leistung können nicht ohne Weiteres im Passagierflugzeug mitgeführt werden.

Hintergrund für das Patent ist der intelligente Aufbau des Flug-Akkus, mit dem die Manufaktur TiCad erneut ihren Erfindergeist bewiesen hat. Der Akku basiert auf zwei separaten Batteriemodulen, die mechanisch voneinander getrennt sind. Da deren Einzelleistung bei jeweils 92,9 Wattstunden liegt, bleibt sie unter der kritischen 100-Watt-Marke und ist zum Beispiel vergleichbar mit der Wattzahl eines leistungsstarken Laptops. Das deutsche Luftfahrt-Bundesamt hat bestätigt, dass der patentierte TiCad Akku für die Mitnahme im Passagierflugzeug geeignet ist. Dies ist zusätzlich auf dem beiliegenden Hersteller-Zertifikat vermerkt, sodass der Flugreise entspannt entgegengesehen werden kann. Mit einer Gesamtleistung von fast 190 Wattstunden des TiCad Flug-Akkus steht damit einer ausgedehnten Golfrunde auch im Urlaub nichts mehr im Weg.

Unverbindliche Preisempfehlung
Flug-Akku inklusive Ladegerät für TiCad Goldfinger und Liberty, 599,– EUR
Aufpreis Funkempfänger, 89,– EUR
Aufpreis bei Neuwagenkauf, 149,– EUR

Der TiCad Flug-Akku ist im Handel erhältlich.

Informationen zu aktuellen Neuerungen und Produktneuheiten des Premium-Golftrolley-Herstellers TiCad sind unter www.ticad.de und auf Facebook abrufbar.

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