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Seit Jahren macht sich Bürgermeister Marco Eyring für Tempo 30 stark: Gemeinde stößt beim Thema Verkehr an Entscheidungsbefugnis-Grenzen

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(Schlangenbad, April 2022) Durchgängiges Tempo 30 auf allen Ortsdurchfahrtsstraßen im Gemeindegebiet, mehr Fußgängerüberwege – seit Jahren setzt sich die Gemeinde auf Initiative von Bürgermeister Marco Eyring im Schulterschluss mit den Gremien stark für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und weniger Lärmbelastung ein. Damit spricht er auch weiten Teilen der Bevölkerung aus der Seele, die sich – wie dies beispielsweise auch eine Unterschriftensammlung im Ortsteil Hausen ergab – ein generelles Tempo 30 auf den Hauptdurchfahrtsstraßen wünschen würde. Weil die Entscheidungsbefugnis dafür allerdings nicht auf Gemeindeebene liegt und die Bemühungen der Kommune trotz vielfältiger Ansatzpunkte bislang ergebnislos blieben, hat Bürgermeister Marco Eyring nun sowohl Landrat Frank Kilian als auch den hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir um Hilfe gebeten, um mögliche Wege, die Ziele doch zu erreichen, aufgezeigt zu bekommen. Doch obwohl beide Stellen großes Verständnis für die angestrebte Temporeduktion und Etablierung neuer Fußgängerüberwege hatten und Ende 2021 auch bereits eine Verkehrsschau veranlasst worden war, bleibt weiter wenig Hoffnung auf eine Änderung der Sachlage. Immerhin ein Teilerfolg konnte erwirkt werden: So soll eine neue Verkehrszählung stattfinden, die möglicherweise die Einrichtung einer Querungshilfe an der Bärstadter Straße in Wambach begründet.

Tempo 30 bedeutet deutlich mehr Sicherheit und Lebenswert für Bürgerinnen und Bürger, stark reduzierte Lärmbelastung und mehr Umweltschutz – vor allem für die Anwohnerinnen und Anwohner der Hauptstraßen. Bürgermeister Marco Eyring: „Es fällt nicht leicht zu akzeptieren, dass uns als Gemeinde bei der Verfügung von Tempolimits und der Etablierung neuer Fußgängerüberwege so die Hände gebunden sind, und zwar völlig unabhängig davon, ob es sich um Land- oder Kreisstraßen handelt. Es schmerzt umso mehr, da sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger an uns wenden, um dieses, ihr Anliegen verfolgt zu sehen.“

Einzelfallentscheidungen notwendig
Hinderungsgrund sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch von Bundesebene vorgegeben werden. Demnach kann ein flächendeckendes Tempo 30 nicht angeordnet werden, auch wenn es in den Ortsteilen meist nur noch um „Reststücke“ geht, wo aktuell noch Tempo 50 gilt. „Es bedarf Einzelfallentscheidungen durch die zuständige Behörde“ – und nicht der Gemeinde. Eine solche Prüfung fand einmal mehr Ende 2021 im Rahmen einer Verkehrsschau statt, um die Machbarkeit insbesondere auch für die Bereiche Fischbacher und Taunusstraße in Hausen v. d. Höhe zu überprüfen. Die Voraussetzungen waren demnach aber auch hier nicht gegeben – ebenso wenig für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs.

Nichts unversucht lassen
Dennoch wird die Gemeinde auch künftig jede Möglichkeit, doch Entscheidungen pro Sicherheit und Lärmreduktion ergreifen zu können, nutzen. Marco Eyring: „Wir werden nichts unversucht lassen, um zumindest Teilerfolge zu erreichen. Die Verkehrszählung an der Bärstadter Straße in Wambach ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg.“

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