Tempo 30 bedeutet deutlich mehr Sicherheit und Lebenswert für Bürgerinnen und Bürger, stark reduzierte Lärmbelastung und mehr Umweltschutz – vor allem für die Anwohnerinnen und Anwohner der Hauptstraßen. Bürgermeister Marco Eyring: „Es fällt nicht leicht zu akzeptieren, dass uns als Gemeinde bei der Verfügung von Tempolimits und der Etablierung neuer Fußgängerüberwege so die Hände gebunden sind, und zwar völlig unabhängig davon, ob es sich um Land- oder Kreisstraßen handelt. Es schmerzt umso mehr, da sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger an uns wenden, um dieses, ihr Anliegen verfolgt zu sehen.“
Einzelfallentscheidungen notwendig
Hinderungsgrund sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch von Bundesebene vorgegeben werden. Demnach kann ein flächendeckendes Tempo 30 nicht angeordnet werden, auch wenn es in den Ortsteilen meist nur noch um „Reststücke“ geht, wo aktuell noch Tempo 50 gilt. „Es bedarf Einzelfallentscheidungen durch die zuständige Behörde“ – und nicht der Gemeinde. Eine solche Prüfung fand einmal mehr Ende 2021 im Rahmen einer Verkehrsschau statt, um die Machbarkeit insbesondere auch für die Bereiche Fischbacher und Taunusstraße in Hausen v. d. Höhe zu überprüfen. Die Voraussetzungen waren demnach aber auch hier nicht gegeben – ebenso wenig für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs.
Nichts unversucht lassen
Dennoch wird die Gemeinde auch künftig jede Möglichkeit, doch Entscheidungen pro Sicherheit und Lärmreduktion ergreifen zu können, nutzen. Marco Eyring: „Wir werden nichts unversucht lassen, um zumindest Teilerfolge zu erreichen. Die Verkehrszählung an der Bärstadter Straße in Wambach ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg.“