Mit dem Flug-Akku feiert TiCad® 27 Jahre nach dem weltweit ersten Golftrolley aus Titan eine weitere Premiere. Herkömmliche Golftrolley-Akkus aus Lithiumionen-Batterien müssen eine Leistung von über 100 Wattstunden verfügen, damit sie mindestens eine Golfrunde durchhalten. Diese Akkus dürfen nur als Luftfracht deklariert im Transportflugzeug mitgeführt werden, was jedoch eine aufwendige Genehmigung voraussetzt und Kosten verursacht, denn bereits ab einer Leistung von über 160 Wattstunden gelten sie als Gefahrgut.
Mit dem TiCad® Flug-Akku problemlos einchecken
Das Innovative an dem TiCad® Flug-Akku ist, dass er der weltweit erste Akku mit international gültigem Gefahrgutachten und Zertifikat für den genehmigten, sicheren Transport in Flugzeugen ist. Den Entwicklern von TiCad® ist es gelungen, den Flug-Akku in zwei separate Akkus mit jeweils 95 Wattstunden zu teilen, die hundertprozentig mechanisch getrennt sind. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat in einem Zertifikat bestätigt, dass die einzelnen Akkus weniger als 100 Wattstunden Leistung besitzen und keine Genehmigung als Gefahrgut notwendig ist. Der neue TiCad® Flug-Akku ist der einzige Akku für E-Trolleys auf dem Markt, der ohne Gefahrgut-Genehmigung fliegen darf. TiCad® Flug-Akku-Besitzer müssen die Batterien auch nicht mehr wie bisher vor dem Reiseantritt entladen. Der Flug-Akku kann sowohl als aufgegebenes Gepäck mit dem E-Golftrolley oder als einzelnes Handgepäckstück mitgeführt werden.
Die Gesamtleistung von 190 Wattstunden reicht für bis zu zwei Golfrunden. Der Flug-Akku mit einem 4-poligen Neutrix-Stecker ist kompatibel für alle TiCad® Liberty und Goldfinger Modelle ab 2012 und ab sofort für 599,– Euro erhältlich.
Informationen über das Unternehmen und über weitere Produkte von TiCad® sind auf der Website unter www.ticad.de abrufbar.